Norm · ISO 9001
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| 8 Messung, Analyse und Verbesserung | 8.1 Allgemeines | 8.2 Überwachung und Messung | » 8.3 Lenkung fehlerhafter Produkte | 8.4 Datenanalyse | 8.5 Verbesserung
Stichpunkte:
Die Organisation muss sicherstellen, dass ein Produkt, das die Anforderungen nicht erfüllt
wird, um unbeabsichtigten Gebrauch und Auslieferung zu verhindern. Es müssen geregelt sein:
Die Regelungen sind zu dokumentieren.
Treten fehlerhafte Produkte auf, sind
Bei Nachbesserung ist das Produkt erneut zu verifizieren. Werden fehlerhafte Produkte ausgeliefert, müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
Fehler sind Chancen zur Optimierung!
Die oft gelebte Praxis "Fehler und Probleme unter den Teppich zu kehren", oder nach Schuldigen zu suchen verwehrt dem Unternehmen die Chance, aus Fehlern zu lernen und Maßnahmen zur Optimierung umzusetzen.
Es ist denkbar, dass in der betrieblichen Hektik Produkte in irgendeine Ecke gestellt werden. Anschließend weiß niemand, ob die Produkte schon geprüft, gesperrt oder bereits freigegeben sind. Damit ist die Gefahr gegeben, dass gesperrte Produkte weiterveredelt bzw. falsch weiterverarbeitet werden.
Sie müssen dafür sorgen, dass als fehlerhaft gekennzeichnete Teile oder Produkte nicht weiterverarbeitet oder ausgeliefert werden.
Wesentliche Punkte sind:
Anschließend sind weitere Maßnahmen zu klären und durchzuführen, z. B. ob
Wesentlich ist es Korrekturmassnahmen durchführen um Wiederholung zu vermeiden.
Die Zuständigkeit (Verantwortung und Befugnis) muss geregelt sein. Die jeweils zu benachrichtigenden Stellen muss festgelegt sind.
Auch ist dafür sorgen, dass nachgearbeitete Teile, bezüglich der durch die Nacharbeit betroffenen Merkmale, nochmals einer Prüfung vor der Freigabe unterzogen werden.
Im Abschnitt 8.5 "Verbesserung" finden Sie weitere Ausführungen.
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Qualität & Training hilft.
Die Nichterfüllung einer Forderung
Die Entstehung eines Fehlers ist ein Ereignis, der Fehler selbst aber meist ein Zustand
Personen Befugnisse und Verantwortung übertragen, um rechtzeitig Fehler zu entdecken und die Beseitigung sicherzustellen.